Der bayerische Hanf-Unternehmer Wenzel Cerveny hat nach drei Jahren seine beschlagnahmten Produkte von der Staatsanwaltschaft München zurückbekommen. Doch statt Freude gibt es Frust: Die Ware ist nicht mehr brauchbar.
Razzia und Verdacht auf illegale Produkte
Im Jahr 2021 durchsuchten die Behörden das Lager von Cerveny in Baldham (Landkreis Ebersberg) und beschlagnahmten große Mengen Hanf-Produkte. Der Verdacht: Die THC-Grenzwerte könnten überschritten worden sein. Drei Jahre lang lagerten die Waren bei der Staatsanwaltschaft München II. Doch nun steht fest: Der Verdacht war unbegründet. Das Verfahren wurde eingestellt, und Cerveny durfte seine Produkte abholen.
158 Warenpositionen in 50 Kartons – aber alles unbrauchbar
Laut dem Unternehmer handelte es sich um 158 verschiedene Artikel, die er mit einem Lastwagen am Münchner Hauptbahnhof bei den Behörden abholte. Doch die lange Lagerzeit hatte schlimme Folgen: Die Produkte sind nicht mehr verkaufsfähig. „Es sind Lebensmittel mit einer Haltbarkeit von maximal zwei Jahren“, erklärte Cerveny gegenüber der Zeitung „tz“.
Hoher Schaden für das Unternehmen
Die Produkte hatten ursprünglich einen Wert von 60.000 Euro. Noch schlimmer ist aber der entgangene Umsatz: Laut Cerveny hätte er mit der Ware rund 250.000 Euro verdienen können. Er kündigte an, Schadenersatz zu fordern und kritisierte das Vorgehen der Behörden scharf. Für ihn sei dies ein „Paradebeispiel für Behördenversagen“.
Weitere Verfahren laufen noch
Obwohl dieser Fall nun abgeschlossen ist, gibt es noch weitere laufende Verfahren gegen Cerveny. Auch die Staatsanwaltschaft München I hat Cannabis-Produkte von ihm beschlagnahmt – diesmal im Wert von mehreren Hunderttausend Euro. Doch der Unternehmer bleibt optimistisch: Er geht davon aus, dass er auch diese Waren zurückbekommen wird.
Für Cerveny und viele andere Hanf-Unternehmer ist dieser Fall ein Warnsignal. Er zeigt, wie lange Verfahren dauern können – und welchen finanziellen Schaden das für Unternehmen anrichten kann.