Die teilweise Legalisierung von Cannabis sorgt weiterhin für Diskussionen und Probleme. Besonders Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen nutzen, fühlen sich zunehmend benachteiligt.
Während sie seit Jahren erfolgreich mit Medizinal-Cannabis behandelt werden, werden sie nun oft mit Freizeitkonsumenten gleichgesetzt. Das führt dazu, dass sie nicht immer die benötigten Sorten bekommen und manche Ärzte sie auf fragwürdige Telemedizin-Portale verweisen. Auf diesen Plattformen können sich Menschen nach dem Ausfüllen eines einfachen Fragebogens Rezepte für Cannabis besorgen – selbst dann, wenn sie es nicht aus medizinischen Gründen brauchen. Da es noch kaum legale Wege gibt, Cannabis für den Freizeitkonsum zu erhalten, nutzen viele Konsumenten diesen Trick, um trotzdem an die Blüten zu kommen.
Apothekerkammer Nordrhein geht gegen Online-Portale vor
Diese Entwicklung stößt auf heftige Kritik. Besonders die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) sieht darin ein großes Problem. Sie hat bereits mehrere Internet-Plattformen abgemahnt und juristische Schritte eingeleitet. Gestern begann vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen eine dieser Plattformen. Die AKNR, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Dr. Bettina Mecking und den Anwalt Dr. Morton Douglas, argumentiert, dass das Bewerben von „Kiffen auf Rezept“ gegen geltende Gesetze verstößt. Laut ihnen erfüllt der einfache Fragebogen auf den Plattformen nicht die medizinischen Standards einer echten ärztlichen Konsultation. Schließlich handelt es sich dabei nicht um eine richtige Behandlung, sondern um eine fragwürdige Methode, um Rezepte zu verteilen.
Fehlende ärztliche Kontrollen und Gesundheitsrisiken
Auch der Bund Deutscher Cannabis-Patienten warnt vor diesen Praktiken. „Einige der Ärzte auf diesen Plattformen scheinen eher aus finanziellen Interessen zu handeln, anstatt sich um das Wohl der Patienten zu kümmern. Eine gründliche Untersuchung oder eine langfristige Betreuung findet meist nicht statt“, erklärt Dr. Michael Kambeck, Sprecher der Organisation. Dadurch könnten Konsumenten Risiken eingehen, ohne sich der möglichen Nebenwirkungen bewusst zu sein.
Gericht entscheidet im März über die Zukunft der Plattformen
Beim ersten Gerichtstermin wurden die Argumente beider Seiten ausgetauscht. Eine endgültige Entscheidung wird am 11. März erwartet. Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas sieht jedoch erste Anzeichen dafür, dass das Gericht die Gefahren der Plattformen erkannt hat und eher in Richtung der Kläger tendiert.
Auch der Bund Deutscher Cannabis-Patienten unterstützt die Klage der Apothekerkammer Nordrhein. „Wir finden es gut, dass gegen diese Fehlentwicklungen vorgegangen wird. Manche Anbieter werben mit Rappern, auffälligen Online-Fragebögen und Sortennamen, die eher nach Süßigkeiten klingen als nach Medikamenten. Es ist wichtig, dass der medizinische Einsatz von Cannabis klar vom Freizeitkonsum getrennt bleibt. Nur so kann Cannabis als seriöses Medikament ernst genommen werden und weiterhin vielen Menschen helfen“, so Dr. Kambeck.
Dr. Bettina Mecking von der AKNR warnt zudem: „Einige Plattformen präsentieren sich als legale Alternative zum Dealer – das ist äußerst problematisch. Die zuständigen Behörden werden das Urteil mit Spannung erwarten. Zudem bleibt abzuwarten, ob die Politik bald für klarere Regeln sorgt, um solche Schlupflöcher zu schließen.“
Über die Apothekerkammer Nordrhein
Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist eine berufsständische Organisation, die die Interessen von über 12.000 Apothekern in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf vertritt. Sie setzt sich für eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Medikamenten ein und engagiert sich für hohe Standards im Gesundheitswesen.