Seit über einem Jahr ist es ziemlich easy, in Deutschland an medizinisches Cannabis zu kommen. Seit der Teillegalisierung im April 2024 boomt das Ganze sogar online per Video-Call oder Fragebogen kann man sich ein Rezept holen und bekommt das Gras dann direkt per Post. Doch genau das will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) jetzt wieder ändern.
Zurück in die Praxis: Persönlicher Arztkontakt soll Pflicht werden
Warken findet: So einfach wie aktuell darf’s nicht bleiben. Ihr neues Gesetz soll dafür sorgen, dass es Cannabis auf Rezept nur noch nach einem persönlichen Gespräch mit dem Arzt gibt. Entweder direkt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch. Das gilt nicht nur für das erste Rezept, sondern auch für jede Folgeverschreibung im gleichen Jahr.
Außerdem soll Schluss sein mit der Online-Bestellung: Medizinisches Cannabis darf dann nur noch vor Ort in Apotheken verkauft werden. Versand per Post wäre verboten.
Bayern will noch strengere Regeln
Die bayerische Landesregierung steht hinter dem Plan, aber das reicht ihr nicht. Bayern fordert: Cannabis auf Rezept soll nur noch bei echten medizinischen Gründen erlaubt sein. Das ist im aktuellen Entwurf noch nicht eindeutig geregelt.
Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums meint: Der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient sei superwichtig und das Verbot des Online-Handels ein richtiger Schritt. Aber eben nicht genug.
Nachfrage nach medizinischem Gras geht durch die Decke
Laut Bundesgesundheitsministerium ist der Import von medizinischem Cannabis seit der Teillegalisierung um satte 170 % gestiegen. Das meiste davon für Privatrezepte. Die Zahl der Rezepte über gesetzliche Krankenkassen ist im gleichen Zeitraum nur um 9 % gewachsen. Sprich: Viele holen sich Gras auf eigene Rechnung. Wie viele genau, weiß man z. B. in Bayern nicht mal.
Warum Warken die Apothekenpflicht will
Warken sagt: Bei medizinischem Cannabis geht’s nicht nur ums Rezept, sondern auch um Aufklärung und Beratung und das geht aus ihrer Sicht nur in der Apotheke, nicht über irgendwelche Online-Plattformen.
Auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ist ihrer Meinung. Präsident Thomas Preis warnt davor, Cannabis wie ein ganz normales Online-Produkt zu behandeln. Es brauche Fachberatung, gerade wegen Suchtgefahr und möglichen Folgen für junge Menschen.
Kritik vom Cannabis-Verband: „Nicht alles online ist schlecht“
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) sieht das Ganze etwas entspannter. Geschäftsführer Michael Greif meint: Solange die medizinischen Befunde eindeutig sind, sollte auch ein Online-Rezept möglich sein, z. B. über eine seriöse Videosprechstunde. Nur Fragebögen ohne ärztliche Prüfung findet auch der Verband nicht gut und da gäbe es laut ihm sowieso schon Gerichtsurteile, die das einschränken.
Ein generelles Verbot des Versandhandels sieht der Verband kritisch. Auch wegen möglicher Konflikte mit EU-Recht, denn in anderen Ländern darf Cannabis sehr wohl verschickt werden.
Was kommt als Nächstes?
Wie es mit dem Cannabis-Gesetz insgesamt weitergeht, ist noch offen. Im Herbst 2025 soll es aber eine große, ergebnisoffene Bewertung geben. Dann wird geschaut, was funktioniert und was vielleicht doch nochmal geändert werden muss.


