In Österreich hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass rauchbare Hanfprodukte der Tabaksteuer unterliegen. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Hanfblüten, die in spezialisierten Geschäften verkauft werden, und führt zu einer Besteuerung von 34 Prozent. Zudem könnten diese Produkte künftig ausschließlich in Trafiken erhältlich sein.
Hintergrund des Urteils
Ein Hanf-Shop in Vorarlberg importierte größere Mengen Hanfblüten aus der Schweiz. Das zuständige Zollamt erhob daraufhin eine Tabaksteuer von 30.000 Euro. Der Shop argumentierte, dass es sich bei Hanfblüten nicht um Tabak handelt und legte Beschwerde ein. Der VwGH entschied jedoch, dass Hanfblüten zum Rauchen geeignet sind und somit unter das Tabaksteuergesetz fallen.
Mögliche Auswirkungen auf den österreichischen Markt
Durch die Besteuerung von 34 Prozent könnten Hanfprodukte deutlich teurer werden. Zudem ist unklar, ob sie künftig nur noch in Trafiken verkauft werden dürfen. Diese Maßnahmen könnten erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf bestehende Hanf-Shops haben.
Situation in Deutschland
In Deutschland ist die Legalisierung von Cannabis in Planung. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist straffrei, und der Anbau in nicht-gewerblichen Vereinigungen ist erlaubt. Die Einführung einer spezifischen Cannabissteuer wird diskutiert, um zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren. Eine Studie des Deutschen Hanfverbands schätzt, dass eine Legalisierung dem Staat jährlich über 4,7 Milliarden Euro einbringen könnte.
Fazit
Das österreichische Urteil zur Besteuerung von Hanfprodukten könnte als Präzedenzfall für andere Länder dienen. Es bleibt abzuwarten, wie Deutschland die Besteuerung von Cannabis im Rahmen der geplanten Legalisierung gestalten wird. Eine ausgewogene Steuerpolitik ist entscheidend, um den legalen Markt zu unterstützen und den illegalen Handel einzudämmen.