Obwohl Medizinisches Cannabis weiterhin nur auf Rezept erhältlich ist, fällt es seit der Gesetzesänderung im vergangenen Frühjahr nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das macht die Verordnung für Ärzte deutlich einfacher – für Clemens Hoch, den Gesundheitsminister von Rheinland-Pfalz (SPD), jedoch ein riskanter Schritt. Er fordert, die alte Regelung wieder einzuführen und Medizinal-Cannabis erneut als Betäubungsmittel einzustufen.
Grund für die Debatte: Seit April 2024 kann medizinisches Cannabis nicht mehr nur auf speziellen BtM-Rezepten, sondern auch über das reguläre E-Rezept verschrieben werden. Damit unterliegt es nicht mehr den strengen Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, sondern fällt unter das neue Medizinal-Cannabis-Gesetz (MedCanG).
Online-Bestellungen ohne große Hürden
Vor allem die rheinland-pfälzische Landesregierung sieht hier ein Problem. Laut Hoch sei seit der Teillegalisierung von Cannabis der Missbrauch von Medizinal-Cannabis über Online-Plattformen deutlich gestiegen. „Man kann sich praktisch ohne großen Aufwand ein Rezept ausstellen lassen und das Zeug im Internet bestellen“, kritisiert er. Ähnlich wie bei starken Schmerzmitteln – etwa Ibuprofen 600 – sei es nun vergleichsweise einfach erhältlich, ergänzt Detlef Placzek, ehemaliger Chef des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung.
Zurück zur alten Regelung?
Um die Kontrolle zu verschärfen, hält Hoch eine Rückkehr zum alten System für die sinnvollste Lösung: „Medizinal-Cannabis sollte – so wie es bis April 2024 der Fall war – wieder unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.“ Dadurch könne die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Verbreitung und Nutzung besser überwachen und Missbrauch verhindern.
Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte mit schweren Erkrankungen weiterhin Anspruch auf eine Cannabis-Therapie. Haus- und Fachärzte dürfen es unter bestimmten Bedingungen verschreiben, und der Anbau soll laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) unter staatlicher Kontrolle bleiben.
Unklarheiten beim Genusscannabis
Parallel dazu bleibt die Frage nach der Wirkung der Cannabis-Legalisierung in Deutschland offen. Linken-Abgeordnete hatten die Bundesregierung gefragt, ob es durch das Cannabisgesetz mehr Strafverfahren, Bußgelder oder Hausdurchsuchungen gegeben habe. Die Antwort: „Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.“
Ob die neue Gesetzgebung den Schwarzmarkt zurückgedrängt hat? Auch dazu könne man derzeit noch keine Aussage treffen, hieß es aus Berlin.