Am Montag begann vor dem Landgericht Fulda der Prozess gegen zwei mutmaßliche Betreiber einer illegalen Cannabis-Plantage in Hauswurz, einem Ortsteil von Neuhof. Die Angeklagten, 36 und 41 Jahre alt, sollen gemeinsam mit bislang unbekannten Komplizen eine professionelle Indoor-Plantage mit über 320 Cannabis-Pflanzen betrieben haben. Laut Anklage war die Ernte für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt.
Polizei hebt professionelle Cannabis-Plantage aus
Die Polizei entdeckte die illegale Cannabis-Plantage am 26. September 2024 in einer Scheune. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen deckten eine organisierte Struktur auf, die sich mutmaßlich dem bandenmäßigen Drogenhandel widmete. Neben der Kriminalpolizei Fulda waren auch die Feuerwehr Neuhof sowie das Technische Hilfswerk Neuhof an der Sicherstellung der Cannabis-Pflanzen beteiligt.
Bei der Razzia beschlagnahmten die Ermittler nicht nur die Pflanzen, sondern auch umfangreiches Equipment zur professionellen Aufzucht. Darunter befanden sich Wärmelampen, Ventilatoren, Luftfilter, Transformatoren und eine komplette Lüftungsanlage. Zudem wurden 438 Blumentöpfe, Verpackungsmaterial wie Gefrierbeutel und Vakuumierer sowie eine Feinwaage sichergestellt.
Angeklagte seit September 2024 in Untersuchungshaft
Aufgrund von Fluchtgefahr sitzen die beiden Beschuldigten seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft – einer in der JVA Frankfurt, der andere in Kassel. Sie wurden per Gefangenentransport zum Prozessauftakt gebracht.
Zum Auftakt des Prozesses am Montag wurden zunächst die Personalien der Angeklagten festgestellt. Die Verteidiger der Beschuldigten verwiesen auf ein parallel laufendes Verfahren, in dem vier weitere Mitglieder der mutmaßlichen Drogenbande angeklagt sind. Der Anwalt des 41-jährigen Angeklagten stellte die Vorwürfe in Frage: „Sind es wirklich Drogenhändler oder eher Gärtner, die Pflanzen pflegen?“ Zudem forderte die Verteidigung eine genauere Untersuchung des THC-Gehalts der beschlagnahmten Cannabis-Pflanzen.
Die nächste Verhandlung ist für Donnerstag, den 20. März um 10:30 Uhr angesetzt. Dann soll eine ermittelnde Kriminalbeamtin als Zeugin aussagen.