Seit letztem Jahr dürfen in Deutschland nicht-kommerzielle Cannabis-Anbauvereine gegründet werden. In Baden-Württemberg haben bisher zwölf dieser sogenannten Cannabis-Clubs eine offizielle Erlaubnis erhalten. Allerdings warten noch 72 weitere Vereine auf ihre Genehmigung. Zwei Anträge wurden abgelehnt, und drei Antragsteller haben ihre Anträge zurückgezogen, teilte das Regierungspräsidium Freiburg mit.
Klagen gegen behördliche Auflagen
Vier Anbauvereine haben inzwischen gegen die Auflagen ihrer Genehmigungen geklagt. Dabei geht es unter anderem um Vorgaben zu Arbeitsverhältnissen und zur Rufbereitschaft der Vereine für behördliche Kontrollen. Ein weiterer Verein hat geklagt, weil seine Genehmigung noch nicht erteilt wurde.
Die Behörde in Freiburg ist für alle Genehmigungen in Baden-Württemberg zuständig. Seit dem 1. Juli 2023 ist es erlaubt, dass Erwachsene gemeinsam Cannabis anbauen und untereinander für den Eigenkonsum abgeben. Die Anbauvereine dürfen dabei maximal 500 Mitglieder haben und unterliegen strengen Kontrollen.
Erste Clubs bereits aktiv
Die ersten beiden genehmigten Cannabis-Clubs in Baden-Württemberg waren der „Cannabis Club Südwest e.V.“ in Achern (Ortenaukreis) und der „CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V.“ in Mannheim. Mittlerweile gibt es auch in anderen Städten wie Pforzheim, Offenburg und Ehingen im Alb-Donau-Kreis genehmigte Anbauvereine.
Einige Clubs hatten bereits im letzten Jahr angekündigt, gegen die geforderte Rufbereitschaft für Kontrollen vorzugehen. Sie argumentieren, dass es berufstätigen Verantwortlichen oft nicht möglich ist, rund um die Uhr erreichbar zu sein.
Droht eine Rückabwicklung der Cannabis-Legalisierung?
Die Cannabis-Freigabe war eines der großen Projekte der aktuellen Bundesregierung. Die Opposition, insbesondere die CDU/CSU, hat allerdings angekündigt, das Gesetz zurückzunehmen, falls sie an die Macht kommt.
Laut der Neuen Richtervereinigung (NRV) könnten in diesem Fall hohe Entschädigungsansprüche auf den Staat zukommen. Falls Anbau und Konsum wieder komplett verboten würden, wäre dies eine Enteignung der Cannabis-Clubs. Simon Pschorr, Staatsanwalt und Experte für Strafrecht, erklärte, dass Clubs dann finanzielle Entschädigungen fordern könnten. Da die Lizenzen für sieben Jahre gelten und der Anbau hohe Investitionen erfordert, könnten die Summen erheblich sein.